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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
Konflikte in Gegenwart und Zukunft

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Archiv zum Schlagwort
Asylrecht

Position 1: Veranstaltung 10 im Wintersemester 2007-2008
Position 2: Veranstaltung 11 im Wintersemester 2005-2006

 

Veranstaltung 10 im Wintersemester 2007-2008

07.01.2008
 

Skripte etc.

Statistische Materialien zum Vortrag sind hier bereitgestellt:

asyl.pdf
(1787 kB)

asyl2006.pdf
(43 kB)

 

Abstract

In den vergangenen 25 Jahren hat sich Deutschland von einem der besten Asylrechte weltweit verabschiedet und ist in die Kreisliga des Flüchtlingsschutzes abgestiegen. Heute sind die Flüchtlingszahlen so niedrig wie zuletzt 1978. Aber auch viele der durchgeführten Abschreckungsmaßnahmen greifen in den Flüchtlingsschutz ein. 18.000 Widerrufsverfahren für Iraker sind ein Beweis dafür.

Das Bleiberecht sollte die oft über Jahrzehnte andauernde Unsicherheit geduldeter Flüchtlinge in Deutschland beenden – aber es hilft nur einer kleinen Minderheit von ihnen. Der zentrale Gedanke des Schutzes für Menschen in Not wurde ersetzt durch die Frage der wirtschaftlichen Verwertbarkeit und durch die politischen Interessen dieses Landes.

Obwohl gesetzlich erlaubt, werden kaum freiwillig Flüchtlinge aufgenommen. In 2006 immerhin 54 Personen. Deutschland schiebt den Flüchtlingsschutz ab und verliert wieder ein Stück Menschlichkeit.

 

 

Veranstaltung 11 im Wintersemester 2005-2006

30.01.2006
 

Abstract

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 formuliert erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Menschenrechte für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität). Die AEMR enthält 30 Artikel mit etwa 100 einzelnen Rechten wie z.B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung, Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Recht auf Bildung. Von den Vereinten Nationen wird betont, dass wirtschaftliche und bürgerliche Rechte von gleicher Bedeutung (sog. Unteilbarkeit) und interdependent sind.

Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: Menschenrechte sind "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" (Präambel der AEMR).

Der Umgang mit Menschenrechten in Medien und Politik sowie repräsentative Bevölkerungsumfragen offenbaren aber bedeutsame Paradoxien, u.a.:

  • Menschenrechte werden instrumentalisiert, um Kriege zu begründen;
  • Menschenrechtsverletzungen werden selektiv wahrgenommen;
  • Menschenrechte werden sehr positiv bewertet, sie sind aber kaum bekannt.

Daraus ergibt sich u.a. die große Bedeutung von Menschenrechtsbildung, deren Möglichkeiten und Grenzen ebenfalls thematisiert werden.