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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
Konflikte in Gegenwart und Zukunft

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Archiv zum Schlagwort
Asylrecht Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Veranstaltung 11 im Wintersemester 2005-2006

30.01.2006
 

Abstract

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 formuliert erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Menschenrechte für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität). Die AEMR enthält 30 Artikel mit etwa 100 einzelnen Rechten wie z.B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung, Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Recht auf Bildung. Von den Vereinten Nationen wird betont, dass wirtschaftliche und bürgerliche Rechte von gleicher Bedeutung (sog. Unteilbarkeit) und interdependent sind.

Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: Menschenrechte sind "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" (Präambel der AEMR).

Der Umgang mit Menschenrechten in Medien und Politik sowie repräsentative Bevölkerungsumfragen offenbaren aber bedeutsame Paradoxien, u.a.:

  • Menschenrechte werden instrumentalisiert, um Kriege zu begründen;
  • Menschenrechtsverletzungen werden selektiv wahrgenommen;
  • Menschenrechte werden sehr positiv bewertet, sie sind aber kaum bekannt.

Daraus ergibt sich u.a. die große Bedeutung von Menschenrechtsbildung, deren Möglichkeiten und Grenzen ebenfalls thematisiert werden.