gemeinsam mit dem
Zentrum für Konfliktforschung
31.10.2011
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Mitschnitte des Vortrags und der Diskussion sind hier bereitgestellt:
bundeswehr-10.mp3
Vorstellung des Referenten durch Priv.-Doz. Dr. Johannes M. Becker (5:38 min, 2,3 MB)
bundeswehr-21.mp3
Die Entwicklung der Bundeswehr bis 1990 (17:15 min, 6,9 MB)
bundeswehr-22.mp3
Die Entwicklung der Bundeswehr von 1990 bis zum Afghanistan-Krieg (17:52 min, 7,2 MB)
bundeswehr-30.mp3
Diskussion (aus techn. Gründen nur Moderation und Antworten des Referenten) (41:53 min, 16,7 MB)
Als die Bundeswehr Mitte der fünfziger Jahre durch die sog. "Wehrverfassung" ihren Platz im Grundgesetz erhielt, wurde sie als reine Verteidigungsarmee konzipiert. Die Änderungen im Zuge der Notstandsverfassung von 1968 wiesen ihr darüber hinaus eng begrenzte Befugnisse für den Notstands-, den Verteidungs- und den Spannungsfall zu.
Inzwischen aber ist die Bundeswehr rund um die Welt in Einsätzen verschiedener militärischer Intensität engagiert, ohne dass eine entsprechende Verfassungsänderung für nötig befunden wurde. Zwar werden solche Einsätze der deutschen Streitkräfte als "Rückkehr zur Normalität" in der internationalen Staatenpraxis dargestellt. Ihre Vereinbarkeit sowohl mit dem geltenden Verfassungsrecht als auch mit dem modernen Völkerrecht ist allerdings fraglich. Danach ist nämlich der Frieden der "Ernstfall".
03.07.2006
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Der Fall 'Florian Pfaff' wurde bekannt durch den Versuch der Bundeswehr, ihn als Soldaten aus der Armee zu entlassen, weil er sich zu Beginn des Irak-Kriegs geweigert hatte, an diesem Krieg der USA auch nur indirekt mitzuwirken. Seine Degradierung durch das Truppendienstgericht wurde vor einem Jahr in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben.
Der Referent geht in seinem Vortrag nicht nur auf die theoretischen Pflichten eines Soldaten ein, sondern vor allem auch auf die aktuelle Entwicklung, wie die Bundeswehrführung trotz des Urteils versucht, Soldaten wie ihn allgemein im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege zur Mitwirkung zu zwingen, das geltende gesetzliche Verbot der Begehung von Angriffskriegen zu missachten, bzw. wie die Bundeswehr ungesetzliche Kriege nach dem Muster des Irak-Kriegs konkret vorbereitet.
05.07.2004
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Der Umbau der Bundeswehr zur internationalen Eingreiftruppe erfolgt immer rascher und immer vorbehaltloser. In den Verteidigungspolitischen Richtlinien werden Einsätze der Bundeswehr "weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch" begrenzt. Dabei legt unser Grundgesetz den Auftrag der Truppe ausschließlich auf Verteidigung fest.
Umfangreiche Rüstungsbeschaffungen – Marschflugkörper, Großraumflugzeuge, Spionagesatelliten – zielen auf die Ausrüstung einer global einsetzbaren Interventionsarmee ab. Eliteeinheiten, wie das Kommando Spezialkräfte, prägen das Bild einer "neuen Bundeswehr", deren Einsätze immer schneller vom Bundestag verabschiedet werden, aber kaum zu kontrollieren sind. Mit dem geplanten "Entsendegesetz" werden die Einsatzentscheidungen zusätzlich weiter in Richtung Regierung verschoben. Entwicklungen, die zum Widerspruch und zum Widerstand herausfordern.
20.11.2000
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Das Skript des Vortrags finden Sie hier:
buwe.pdf
(24 kB)
Der Fall der Mauer und das Ende des Ost-West-Konfliktes haben auch für die deutsche Sicherheitspolitik einschneidende Folgen gezeitigt. Die Bundeswehr ist nicht etwa – wie von einigen politischen Beobachterinnen und Beobachtern erhofft – einer "Friedensdividende" (B. Clinton) zum Opfer gefallen, sondern sie hat ihren Charakter qualitativ gewandelt: Von einer Verteidigungsarmee hin zu einer mehr und mehr interventionsfähigen Streitmacht. Eine Entwicklung, die im Bomben gegen Jugoslawien zunächst ihren Höhepunkt erreicht hat. Interessant an dieser Politik ist, dass sie seit über zwei Jahren von zwei Parteien verantwortet wird, die sich ehedem zu den Friedenskräften zählten.