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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
Konflikte in Gegenwart und Zukunft

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Archiv zum Schlagwort
Notstandsverfassung von 1968

Veranstaltung 2 im Wintersemester 2011-2012

31.10.2011

 

Skripte etc.

Mitschnitte des Vortrags und der Diskussion sind hier bereitgestellt:

bundeswehr-10.mp3
Vorstellung des Referenten durch Priv.-Doz. Dr. Johannes M. Becker (5:38 min, 2,3 MB)

bundeswehr-21.mp3
Die Entwicklung der Bundeswehr bis 1990 (17:15 min, 6,9 MB)

bundeswehr-22.mp3
Die Entwicklung der Bundeswehr von 1990 bis zum Afghanistan-Krieg (17:52 min, 7,2 MB)

bundeswehr-30.mp3
Diskussion (aus techn. Gründen nur Moderation und Antworten des Referenten) (41:53 min, 16,7 MB)

 

Abstract

Als die Bundeswehr Mitte der fünfziger Jahre durch die sog. "Wehrverfassung" ihren Platz im Grundgesetz erhielt, wurde sie als reine Verteidigungsarmee konzipiert. Die Änderungen im Zuge der Notstandsverfassung von 1968 wiesen ihr darüber hinaus eng begrenzte Befugnisse für den Notstands-, den Verteidungs- und den Spannungsfall zu.

Inzwischen aber ist die Bundeswehr rund um die Welt in Einsätzen verschiedener militärischer Intensität engagiert, ohne dass eine entsprechende Verfassungsänderung für nötig befunden wurde. Zwar werden solche Einsätze der deutschen Streitkräfte als "Rückkehr zur Normalität" in der internationalen Staatenpraxis dargestellt. Ihre Vereinbarkeit sowohl mit dem geltenden Verfassungsrecht als auch mit dem modernen Völkerrecht ist allerdings fraglich. Danach ist nämlich der Frieden der "Ernstfall".