gemeinsam mit dem Zentrum für Konfliktforschung
17.05.2010
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Obgleich Friedenssicherung nicht zu den Aufgaben des Internationalen Strafgerichthofs zählt, überwiegt unter politischen Entscheidungsträgern und Befürwortern der normative Standpunkt, dass ein dauerhafter Frieden der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern bedürfe. Durch die rechtliche Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression – alles Bestandteile des IStGH-Mandats – sollen Kulturen der Straflosigkeit beendet werden.
Das Wirken des IStGHs stelle einen Ausgleich zwischen Vergeltung und Strafe her, reduziere den Wunsch nach Rache, erkenne das Leiden der Opfer an und erleichtere durch die Individualisierung von Schuld den Aussöhnungsprozess unter Unschuldigen. In diesem Sinne, so argumentiert der Beitrag, kann der IStGH durchaus als friedensstiftende Maßnahme verstanden werden.
Doch wird er diesem Anspruch im Kontext gewaltsamer Konflikte gerecht? Um diese Frage zu beantworten diskutiert der Vortrag zunächst die Möglichkeiten und Grenzen von Recht als Mittel der Versöhnung, um im Anschluss den IStGH als Organ zu beschreiben.
Dem schließt sich eine Darstellung des Konflikts in Norduganda sowie eine Analyse der Intervention des IStGH und ihren Auswirkungen an.