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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
Konflikte in Gegenwart und Zukunft

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Archiv zum Schlagwort
Vereinte Nationen

Position 1: Veranstaltung 11 im Wintersemester 2005-2006
Position 2: Veranstaltung 5 im Sommersemester 2005
Position 3: Veranstaltung 2 im Sommersemester 2004
Position 4: Veranstaltung 5 im Sommersemester 2004
Position 5: Veranstaltung 5 im Sommersemester 2002

 

Veranstaltung 11 im Wintersemester 2005-2006

30.01.2006
 

Abstract

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 formuliert erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Menschenrechte für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität). Die AEMR enthält 30 Artikel mit etwa 100 einzelnen Rechten wie z.B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung, Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Recht auf Bildung. Von den Vereinten Nationen wird betont, dass wirtschaftliche und bürgerliche Rechte von gleicher Bedeutung (sog. Unteilbarkeit) und interdependent sind.

Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: Menschenrechte sind "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" (Präambel der AEMR).

Der Umgang mit Menschenrechten in Medien und Politik sowie repräsentative Bevölkerungsumfragen offenbaren aber bedeutsame Paradoxien, u.a.:

  • Menschenrechte werden instrumentalisiert, um Kriege zu begründen;
  • Menschenrechtsverletzungen werden selektiv wahrgenommen;
  • Menschenrechte werden sehr positiv bewertet, sie sind aber kaum bekannt.

Daraus ergibt sich u.a. die große Bedeutung von Menschenrechtsbildung, deren Möglichkeiten und Grenzen ebenfalls thematisiert werden.

 

 

Veranstaltung 5 im Sommersemester 2005

20.06.2005
 

Abstract

Die Initiative Global Marshall Plan wird von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen, Vertretern der Politik und der Wirtschaft getragen. Sie zielt auf die Umsetzung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2015 und ist eingebettet in die langfristige Zielsetzung einer weltweiten Ökosozialen Marktwirtschaft als Alternative zum heutigen marktradikalen Modell vermeintlich freier Märkte.

Der Ansatz kombiniert ein neues institutionelles Design mit neuen Finanzierungsinstrumenten und Umsetzungsmethoden. Erwartet wird einerseits eine Überwindung der Armut und ein Weltwirtschaftswunder, andererseits besteht die Hoffnung auf mehr Frieden und eine nachhaltige Entwicklung.

 

 

Veranstaltung 2 im Sommersemester 2004

10.05.2004
 

Abstract

Schwerpunkt der diesjährigen Entwicklungspolitik sind die Millenniumsziele der Vereinten Nationen. Bis 2015 sollen die konkreten Meilensteine zur Verringerung der Armut und zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Ärmsten erreicht werden. Die Realität ist allerdings von den Millenniumszielen – insbesondere in Afrika südlich der Sahara – leider noch weit entfernt, zumal sich die Situation der Mehrheit dieser Länder während der letzten 10 Jahre verschlechtert hat.

Obwohl viele Staaten dieser Region sehr reich an natürlichen und wirtschaftlichen Ressourcen sind, leiden sie unter wirtschaftlicher Stagnation, unter gewaltsamen Konflikten und unter den katastrophalen Auswirkungen von Armut und Hunger.

In der Vielfalt der dort heimischen Kulturen, nämlich der islamisch und arabisch geprägten Gruppen einerseits und der verschiedenen afrikanischen Kulturen andererseits, entsteht ein großer Teil des Problems der sozialen Ungleichheit.

Im Vortrag werden zentrale Anregungen für eine Neuorientierung der Armutsbekämpfungs- und Entwicklungspolitik in Afrika gegeben, die auf die Aufwertung der Menschenrechte und Demokratisierung als wichtige Faktoren der nachhaltigen Entwicklung abzielt.

 

 

Veranstaltung 5 im Sommersemester 2004

21.06.2004

Abstract

Staatoberhäupter und ranghohe Offiziere wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Ämter vor rechtsstaatlich organisierte Strafgerichte zu stellen, entspricht einem alten Traum der Völkergemeinschaft. Lange Zeit schien dieser Traum während des 20. Jahrhunderts durch die Teilung der Welt in Machtblöcke ein ewiger Traum zu bleiben; Militärgerichtshöfe wie die von Nürnberg und Tokyo blieben Ausnahmen.

Doch mittlerweile ist der Traum Wirklichkeit geworden. Verschiedene Internationale Gerichtshöfe urteilen neben nationalen Gerichten über die Völkerstraftaten vormals Mächtiger, nicht im Sinne einer vielfach geschmähten Siegerjustiz, sondern aufgrund völkerrechtlicher Verträge und Entschließungen des Sicherheitsrates der VN. Die Verfahren entsprechen rechtsstaatlichen Anforderungen, sind internationale Strafrechtspflege und zeitgeschichtliche Aufarbeitung zugleich.

 

 

Veranstaltung 5 im Sommersemester 2002

10.06.2002
 

Abstract

Der Nahe Osten steht vor einer Explosion. Das ist nicht nur auf den 11. September 2001 zurückzuführen sondern mindestens ebenso auf den Beginn der al-Aksa-Intifada am 28. September 2000. Wollte man die gegenwärtige militärische Eskalation allerdings auf diesen Bereich konzentrieren, würde man dem vielfältigen Geflecht des Nahostkonflikts nicht gerecht werden. Wenn heute eine gerechte Lösung für Israelis und Palästinenser gesucht wird, müssen damit immer weiterführende Fragen verbunden sein, die den ganzen Nahen Osten betreffen: Wer darf von wo wie viel Wasser aus welchem Fluss für sein Volk nehmen? Wer folgt welchem Präsidenten, Regierungschef oder König? Und konkret auf Israel und Palästina bezogen: Kann es überhaupt einen palästinensischen Staat geben? Wem gehört Jerusalem? Lässt sich das geforderte uneingeschränkte Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge garantieren?

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden in einem ersten Teil die großen Entwicklungslinien des Nahostkonfliktes aufgezeigt: Wie ist der Sechstagekrieg von 1967 vor dem Hintergrund des damaligen Kalten Krieges zu interpretieren und wie hat sich das damals erschütterte Selbstverständnis der Palästinenser bis heute ausgewirkt? Warum ist der libanesische Bürgerkrieg zu einem der Schlüsselkonflikte für die gewaltsame Eskalation im Nahen Osten geworden? Wie konnte es zu den Friedensgesprächen von Madrid und Washington und zur Unterzeichnung des Gaza-Jericho-Abkommens kommen? Gerade hier wurde die Position der Vereinten Nationen und der Europäischen Union befragt, aber auch der entscheidende Einfluss König Husseins von Jordanien und die weltweite wenn auch nur kurzfristige – Allianz gegen Saddam Hussein.

Der zweite Teil zeigte ausführlicher die Umsetzung, Verschleppung und letztlich Aufkündigung des Gaza-Jericho-Abkommens auf und ging konkret der Frage nach, was heute alles gelingen muss, um Frieden in Nahost zu garantieren. In diesem Zusammenhang kommt auch der christlichen Minderheit eine entscheidende Rolle zu, weil immer mehr Kirchenführer politisch auf die Bühne treten. Das hat nicht zuletzt der Besuch von Papst Johannes Paul II. in Israel, den palästinensischen Autonomiegebieten, Jordanien, Ägypten und Syrien gezeigt. Wo stehen also die Christen in diesem Konflikt und warum lassen sich Religion und Politik in Nahost nicht trennen? Eine aktuelle Analyse der Belagerung der Betlehemer Geburtskirche versuchte, darüber Aufschluss zu geben.

Wenn alles im Nahen Osten unübersichtlich ist, bleibt eines klar: Die These Huntingtons vom "clash of civilizations" lässt sich auf diese Region nicht anwenden, sie wäre zu kurz gefasst. Denn im "Heiligen Land" prallen zwei Völker, zwei politische Systeme und drei Religionen aufeinander. Was hier geschieht, ist ein politischer Konflikt mit religiösen Inhalten, der sich nicht auf die Kulturtheorie beschränken lässt. Deshalb kann die Explosion nur vermieden werden, wenn eine Vielzahl politischer und religiöser Kräfte in diesem Prozess mitdenkt. Ob das gelingt, versuchte der Vortrag zu erläutern.