gemeinsam mit dem
Zentrum für Konfliktforschung
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05.11.2007
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Völkerrecht ist Recht und folglich verbindlich. Allerdings unterscheidet sich die Entstehung und Durchsetzung von Völkerrecht vom innerstaatlichem Recht, was daraus resultiert, dass die Subjekte der beiden Rechtskörper verschieden sind.
Beim Völkerrecht hat man es vorrangig mit souveränen Staaten zu tun, die sich nicht unter eine "Weltregierung" unterordnen. Gleichwohl akzeptieren die Staaten die Notwendigkeit einer internationalen Rechtsordnung. Am Beispiel der völkerrechtlichen Grundnorm des Gewaltverbots wird auf die Kriege in Afghanistan und Irak eingegangen und geprüft, inwieweit hier das Völkerrecht eine Rolle spielt und wie es durchgesetzt werden kann.