Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Sommersemester 2006
gemeinsam mit dem
Zentrum für Konfliktforschung
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22.05.2006
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Noch vor Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes gründete sich im Mai 1949 im Bonner Rathaus das Westdeutsche Friedenskomitee. Zehn Jahre später standen führende Vertreter des "Friedenskomitees der BRD", wie das Friedenskomitee ab 1956 hieß, vor Gericht. Die Anklage lautete auf "Staatsgefährdung" und "Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation". Von November 1959 bis April 1960 wurde an 56 Verhandlungstagen fünf Monate lang vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Alle Angeklagten wurden verurteilt. Wie konnte es dazu kommen?
Der Vortragende, Mitbegründer und langjähriger Sprecher des Marburger Friedensforums, geht exemplarisch auf den weithin verdrängten Tatbestand der Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung ein. Der im Mittelpunkt seines Vortrages stehende "bedeutendste politische Strafprozess seit Bestehen der Bundesrepublik" (Diether Posser) beleuchtet das politische, juristische und gesellschaftliche Umfeld des Düsseldorfer Prozesses: Der im Kalten Krieg virulent wiederbelebte Antikommunismus des "Dritten Reiches" richtete sich aber keineswegs nur gegen Kommunisten, sondern gegen alle gewerkschaftlichen, friedensbewegten und demokratischen Bestrebungen. Die Spurensicherung erinnert an eine Zeit, in der in der Adenauer-Ära unter Verletzung von Verfassung, Recht und Gesetz "die Falschen verurteilt wurden", wie es einer der Strafverteidiger, Heinrich Hannover, nannte.