Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Sommersemester 2010
gemeinsam mit dem Zentrum für Konfliktforschung
19.04.2010
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 formuliert erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Menschenrechte – bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle – für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität). Darüber hinaus werden Menschenrechte in der Präambel der AEMR als "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" bezeichnet.
Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden.
In dem Vortrag werden Forschungsergebnisse präsentiert, die eine erschütternde Bilanz der Menschenrechtsbildung in Deutschland ziehen: Das Wissen über Menschenrechte ist in der deutschen Bevölkerung sehr begrenzt. In den Massenmedien werden die Menschrechte sehr selektiv behandelt – die wirtschaftlichen Rechte werden negiert oder diskreditiert -, und in Schulen und Schulbüchern spielen Menschenrechte nur eine untergeordnete Rolle.
Der Vortrag endet mit acht Thesen zur Menschenrechtsbildung und einem Plädoyer dafür, dass eine fundierte Menschenrechtsbildung realisierbar ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.