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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
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Konflikte in Gegenwart und ZukunftBedrohung von Mensch und Natur - Analysen und Alternativen

Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Wintersemester 2005-2006

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Veranstaltung 5

28.11.2005
 

Abstract

Der deutsche Gesetzgeber hat unter dem Druck der Europäischen Union im April 1978 das Energiewirtschaftsrecht liberalisiert. Kunden sollten fortan nicht mehr "gefangen" sein, sondern ihre Versorger frei wechseln können. Darauf sprang der Wettbewerb zwar zunächst an, brach aber insbesondere bei Haushaltskunden sehr schnell wieder zusammen. Denn der Staat hatte sich zu wenig um einfache und gerechte Verfahren für den Lieferantenwechsel gekümmert. Hinzu kam, dass auch Stadtwerke ihre Lieferanten nur unter Schwierigkeiten wechseln konnten. Bis heute können Gaslieferverträge mit neuen Lieferanten nur unter erheblichen Schwierigkeiten geschlossen werden.

Grund ist eine sehr große Branchennähe insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums. Der freie Netzzugang wurde kaum gefördert. Nachdem dann die Europäische Union Deutschland aufgegeben hatte, durch Regulierung einen praktikablen und preislich angemessenen freien Netzzugang herbeizuführen, erfolgte eine Umsetzung in einem sehr komplexen und unübersichtlichen Verfahren. Insbesondere die Gasbranche hat die Entwicklung praktikabler Netzzugangsregeln behindert. Dem Gesetzgeber gelang erst in letzter Minute ein Befreiungsschlag.

Der Vortrag untersucht die – spannenden – Einzelheiten.


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