Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Wintersemester 2006-2007
gemeinsam mit dem
Zentrum für Konfliktforschung
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11.12.2006
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Die Entwicklung der Menschenrechte nach 1945 kann als Musterbeispiel für Globalisierung gelten. Historisch sind die Menschenrechte im Kontext der Entwicklung von Nationalstaaten entstanden und wurden als Staatsbürgerrechte in nationalstaatlichen Verfassungen verankert.
Diese Bindung von Menschenrechten an nationalstaatliche Zugehörigkeit erzeugte ein bekanntes Paradox, auf das vor allem Hannah Arendt hingewiesen hat: Als individuelle Rechte beanspruchen Menschenrechte universelle Rechte, deren faktische Geltung aber auf partikulare Zugehörigkeiten zu Nationalstaaten angewiesen ist.
Nach 1945 änderte sich dieser paradoxe Zusammenhang: Menschenrechte wurden aus ihrem nationalstaatlichen Entstehungskontext herausgelöst und als Norm auf globaler Ebene institutionalisiert. In dem Vortrag soll dieser Prozess als Prozess der Entgrenzung der Weltgesellschaft beschrieben werden, d.h. als Entkopplung des Rechts von seinen territorialen Bezügen.
Zwei Fragen schließen sich daran an: Inwiefern können Menschenrechte heute als globale Institution verstanden werden, die nicht nur Normen auf der Ebene der Weltgesellschaft auf Dauer stellt, sondern die damit auch neue Konfliktlinien jenseits klassischer zwischenstaatlicher Konflikte institutionalisiert. Und zweitens: Welche Folgen hat die Globalisierung der Menschenrechte für das Konfliktgeschehen in und zwischen Staaten?
Die Kernthese der Vortrags lautet: Als globale Institution können Menschenrechte im Rahmen lokaler Konflikte sowohl konfliktregulierend als auch konfliktverschärfend wirken. Letzteres hängt vor allem auch mit der Entstehung neuer, nicht-staatlicher Konfliktakteure zusammen.