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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
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Konflikte in Gegenwart und Zukunft
Bedrohung von Mensch und Natur

Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Wintersemester 2007-2008

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Veranstaltung 3

05.11.2007
 

Abstract

Völkerrecht ist Recht und folglich verbindlich. Allerdings unterscheidet sich die Entstehung und Durchsetzung von Völkerrecht vom innerstaatlichem Recht, was daraus resultiert, dass die Subjekte der beiden Rechtskörper verschieden sind.

Beim Völkerrecht hat man es vorrangig mit souveränen Staaten zu tun, die sich nicht unter eine "Weltregierung" unterordnen. Gleichwohl akzeptieren die Staaten die Notwendigkeit einer internationalen Rechtsordnung. Am Beispiel der völkerrechtlichen Grundnorm des Gewaltverbots wird auf die Kriege in Afghanistan und Irak eingegangen und geprüft, inwieweit hier das Völkerrecht eine Rolle spielt und wie es durchgesetzt werden kann.


Schlagworte: Afghanistan Krieg, Gewaltverbot Völkerrecht, internationale Rechtsordnung, Irak, Irakkrieg, Krieg in Afghanistan, Rechtsordnung internationale, Völkerrecht, Völkerrecht Durchsetzung, Völkerrecht Gewaltverbot, Völkerrecht Wirksamkeit, Wirksamkeit des Völkerrechts