Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Wintersemester 2009-2010
gemeinsam mit dem
Zentrum für Konfliktforschung
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09.11.2009
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Die Folien des Vortrags sind hier bereitgestellt:
wahlrecht.pdf
(362 kB)
Ein Drittel der Wählerinnen und Wähler sind 60 Jahre und älter. Wenige Monate vor der Bundestagswahl 2009 beschloss der Bundestag, dass die Renten niemals sinken (Rentengarantie). Und nur 2,3 % aller Rentnerinnen und Rentner müssen die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Demgegenüber sind 16 % aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Und der Bundestag erhöht das Sozialgeld für Minderjährige nur widerwillig. Familien müssen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Könnten diese Ungerechtigkeiten etwas damit zu tun haben, dass Kinder und Jugendliche nicht wählen dürfen?
Prof. Dr. jur. Hermann K. Heußner geht in seinem Vortrag dieser Frage nach und untersucht, wie demokratisch es ist, dass Minderjährige kein Wahlrecht haben, und ob ein Wahlrecht ohne Altersgrenze eingeführt werden darf.