Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Sommersemester 2004
gemeinsam mit dem Zentrum für Konfliktforschung
21.06.2004
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Staatoberhäupter und ranghohe Offiziere wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Ämter vor rechtsstaatlich organisierte Strafgerichte zu stellen, entspricht einem alten Traum der Völkergemeinschaft. Lange Zeit schien dieser Traum während des 20. Jahrhunderts durch die Teilung der Welt in Machtblöcke ein ewiger Traum zu bleiben; Militärgerichtshöfe wie die von Nürnberg und Tokyo blieben Ausnahmen.
Doch mittlerweile ist der Traum Wirklichkeit geworden. Verschiedene Internationale Gerichtshöfe urteilen neben nationalen Gerichten über die Völkerstraftaten vormals Mächtiger, nicht im Sinne einer vielfach geschmähten Siegerjustiz, sondern aufgrund völkerrechtlicher Verträge und Entschließungen des Sicherheitsrates der VN. Die Verfahren entsprechen rechtsstaatlichen Anforderungen, sind internationale Strafrechtspflege und zeitgeschichtliche Aufarbeitung zugleich.