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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
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Konflikte in Gegenwart und Zukunft

Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Sommersemester 2004

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Veranstaltung 5

21.06.2004

Abstract

Staatoberhäupter und ranghohe Offiziere wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Ämter vor rechtsstaatlich organisierte Strafgerichte zu stellen, entspricht einem alten Traum der Völkergemeinschaft. Lange Zeit schien dieser Traum während des 20. Jahrhunderts durch die Teilung der Welt in Machtblöcke ein ewiger Traum zu bleiben; Militärgerichtshöfe wie die von Nürnberg und Tokyo blieben Ausnahmen.

Doch mittlerweile ist der Traum Wirklichkeit geworden. Verschiedene Internationale Gerichtshöfe urteilen neben nationalen Gerichten über die Völkerstraftaten vormals Mächtiger, nicht im Sinne einer vielfach geschmähten Siegerjustiz, sondern aufgrund völkerrechtlicher Verträge und Entschließungen des Sicherheitsrates der VN. Die Verfahren entsprechen rechtsstaatlichen Anforderungen, sind internationale Strafrechtspflege und zeitgeschichtliche Aufarbeitung zugleich.


Schlagworte: Anforderung rechtsstaatliche, Entwicklung des Völkerstrafrechts, internationale Strafrechtspflege, Internationaler Strafgerichtshof, Militärgerichtshof, Militärgerichtshof Nürnberg, Militärgerichtshof Tokio, Nürnberg Militärgerichtshof, rechtsstaatliche Anforderung, Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Sicherheitsrat der VN, Siegerjustiz, Strafgerichtshof Internationaler, Strafrechtspflege, Strafrechtspflege internationale, Tokio Militärgerichtshof, Vereinte Nationen, Vereinte Nationen Sicherheitsrat, Vertrag völkerrechtlicher, VN, VN Sicherheitsrat, Völkergemeinschaft, völkerrechtlicher Vertrag, Völkerstrafrecht Entwicklung