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Eine Lehrveranstaltung an der Philipps-Universität Marburg vom WS 1982/83 bis SoSe 2017
Konflikte in Gegenwart und Zukunft

Interdisziplinäres Seminar zu Ökologie und Zukunftssicherung im Sommersemester 2010

gemeinsam mit dem Fenster ins WWW Zentrum für Konfliktforschung

Liste der Veranstaltungen

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Veranstaltung 1

19.04.2010
 

Skripte etc.

Das Skript des Vortrags haben wir hier bereitgestellt:

menschenrecht.pdf

 

Abstract

Beginn

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 formuliert erstmals in der Menschheitsgeschichte die bahnbrechende Idee, dass unveräußerliche Menschenrechte – bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle – für alle Menschen auf der gesamten Welt gelten (sog. Universalität). Darüber hinaus werden Menschenrechte in der Präambel der AEMR als "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" bezeichnet.
Somit sind mit der AEMR für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden.

In dem Vortrag werden Forschungsergebnisse präsentiert, die eine erschütternde Bilanz der Menschenrechtsbildung in Deutschland ziehen: Das Wissen über Menschenrechte ist in der deutschen Bevölkerung sehr begrenzt. In den Massenmedien werden die Menschrechte sehr selektiv behandelt – die wirtschaftlichen Rechte werden negiert oder diskreditiert -, und in Schulen und Schulbüchern spielen Menschenrechte nur eine untergeordnete Rolle.
Der Vortrag endet mit acht Thesen zur Menschenrechtsbildung und einem Plädoyer dafür, dass eine fundierte Menschenrechtsbildung realisierbar ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.

 
Veranstaltung 2

03.05.2010
 

Skripte etc.

Die Folien des Vortrags haben wir hier bereitgestellt:

wasser.pdf
Folien (3 MB)

 

Abstract

Der Vortrag widmet sich der Frage, ob geteilte Wasserressouren – also z.B. Flüsse, die durch die Territorien zweier oder mehr Länder fließen und von diesen genutzt werden – zwangsläufig zu Konflikten zwischen den Anrainerstaaten führen müssen, wie es oft – gerade angesichts zunehmender klimabedingter Verknappung der Wasserressourcen – behauptet wird.

Dazu wird zunächst historisch betrachtet, inwiefern es Konflikte und Kooperationen zwischen Staaten über grenzüberschreitende Gewässer gab und welche internationalen Regelungsmechanismen für das gemeinsame Management grenzüberschreitender Gewässer entwickelt wurden.

Der zweite Teil widmet sich einem konkreten Fallbeispiel, dem Aralseebecken in Zentralasien, das die fünf ehemaligen Sowjetrepubliken Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan sowie den Norden Afghanistans umfasst. Die Austrocknung des Aralsees aufgrund übermäßiger Wassernutzung gilt als eine der größten von Menschen verursachten Umweltkatastrophen. Gleichzeitig können sich die betroffenen Staaten nicht auf ein gemeinsames Vorgehen zur Linderung der Krise und nachhaltiger Wassernutzung einigen. Im Gegenteil, die Spannungen zwischen Ober- und Unterlieger der Zuflüsse wachsen aufgrund des Baus neuer Großstaudämme an den Oberläufen.

Nach einer Darstellung der Konfliktlage und der Kooperationsbemühungen untersucht der letzte Teil des Vortrages die Möglichkeiten und Grenzen für externe Akteure (wie der EU, der UN, oder internationaler Geberorganisationen), vermittelnd zu wirken und Kooperation zu fördern.

 
Veranstaltung 3

17.05.2010
 

Abstract

Obgleich Friedenssicherung nicht zu den Aufgaben des Internationalen Strafgerichthofs zählt, überwiegt unter politischen Entscheidungsträgern und Befürwortern der normative Standpunkt, dass ein dauerhafter Frieden der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern bedürfe. Durch die rechtliche Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression – alles Bestandteile des IStGH-Mandats – sollen Kulturen der Straflosigkeit beendet werden.

Das Wirken des IStGHs stelle einen Ausgleich zwischen Vergeltung und Strafe her, reduziere den Wunsch nach Rache, erkenne das Leiden der Opfer an und erleichtere durch die Individualisierung von Schuld den Aussöhnungsprozess unter Unschuldigen. In diesem Sinne, so argumentiert der Beitrag, kann der IStGH durchaus als friedensstiftende Maßnahme verstanden werden.

Doch wird er diesem Anspruch im Kontext gewaltsamer Konflikte gerecht? Um diese Frage zu beantworten diskutiert der Vortrag zunächst die Möglichkeiten und Grenzen von Recht als Mittel der Versöhnung, um im Anschluss den IStGH als Organ zu beschreiben.

Dem schließt sich eine Darstellung des Konflikts in Norduganda sowie eine Analyse der Intervention des IStGH und ihren Auswirkungen an.

 
Veranstaltung 4

31.05.2010
 

Skripte etc.

Das Skript des Vortrags haben wir hier bereitgestellt:

bologna.pdf
Skript (157 kB)

 

Abstract

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Als wahrhaft glorreiche Halunken erwiesen sich die Architekten der unternehmerischen Hochschule, als sie mittels des so genannten "Bolognaprozesses" einen europäischen Gaul vor ihren Wagen spannten.
Aus einer völlig unverbindlichen Empfehlung der europäischen Bildungsminister zum Europäischen Hochschulraum vom Juni 1999 konnte so in kurzer Zeit ein veritabler Sachzwang für nationalstaatliche Akteure geformt werden.

Das Spiel über die europäische Bande garantiert, dass die Gegner von Bologna automatisch als Feinde der europäischen Integration dastehen. Und das möchte natürlich niemand, schon gar kein weltoffener Hochschulangehöriger. Klar: Die Tradition der ältesten europäischen Universität verpflichtet. So konnte aus dem Gaul in wenigen Jahren ein geräumiges semantisches Containerschiff werden, auf das jeder seine hochschulpolitischen Ziele laden und sie zugleich mit Siegel und Segen einer europäischen Marke versehen konnte. Dieses Schiff ist allerdings im Lauf der Jahre etwas überladen worden und droht nun zu sinken, bevor es den Zielhafen erreicht.

Europa steht tatsächlich am Anfang des Bolognaprozesses, aber ganz anders, als es der handliche Mythos suggeriert. Die Architekten der europäischen Hochschulmisere saßen nämlich gemeinsam am European Roundtable of Industrialists. Gewiss, Bologna ist die älteste Universität Europas, und als solche ein von Hause aus ursprungsmythologischer Ort. Von Kennern des Mittelalters erfahren wir, dass damals in Bologna "die straffe Ordnung einer Lernfabrik" (Arno Borst) herrschte. Auch das klingt durchaus zukunftsweisend für die Epoche der unternehmerischen Hochschule.

 
Veranstaltung 5

14.06.2010

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Abstract

In Kopenhagen ist es nicht gelungen, die Staaten auf verbindliche Ziele des Klimaschutzes festzulegen. Dies hätte ermöglicht, verbindliche nationale Regeln zu CO2-Reduktion einzufordern. Trotzdem haben wir zahlreiche Handlungsmöglichkeiten, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und CO2-Freisetzungen zu senken.

Sonnenenergie und Windenergie stehen fast unbegrenzt, die Biomasse noch in großen ungenutzten Mengen zur Verfügung. Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger können vor Ort an der Energie arbeiten.

 
Veranstaltung 6

28.06.2010

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Skripte etc.

Das Skript der Vortrages finden Sie hier:

neukommtech.pdf
Skript (184 kB)

 

Abstract

Die Aussicht auf die schöne neue Welt der elektronischen Schutzengel und smarten Assistenten weckt sehr unterschiedliche Reaktionen.

Auf der einen Seite finden wir die Hoffnung auf neue Geschäftsmodelle, neue Produkte, neue Märkte und somit auch neue Umsätze und Gewinne. Wir finden auch die Hoffnung auf einen Gewinn an Lebensqualität, Bequemlichkeit oder Sicherheit ebenso wie die Hoffnung auf die Wiedererlangung von Autonomie bspw. für alte und hoch betagte Menschen oder für körperlich gehandicapte Personen.

Auf der anderen Seite wachsen jedoch die Ängste vor Verlusten wie der Einschränkung der Privatsphäre und des Datenschutzes oder vor der Entmündigung durch Technik im Allgemeinen und Informations- und Kommunikationstechnik im Speziellen. Anhand dreier Beispiele aus dem Alltag soll die Wirkung jener Technologien auf unsere Freiheit und unser Verständnis von Freiheit untersucht werden.

 
Veranstaltung 7

12.07.2010

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Abstract

 

Die Rüstungsindustrie in Deutschland ist privatwirtschaftlich organisiert. Sie muss Gewinne machen, wenn sie sich am Markt halten will.

Die Bundeswehr will ihren Soldaten die beste Ausrüstung zum günstigsten Preis zur Verfügung stellen. Mit diesen beiden Handlungsmaximen ist ein konfliktträchtiges Terrain umrissen. Im Streit um den Militärtransporter A400M sind einige Auswirkungen zu besichtigen.

Europäisierung der Militärpolitik oder Militarisierung der EU?
Politik, Militärs und Rüstungsindustrie sind sich einig: Die Europäische Union soll nicht nur eine politische, sondern auch eine militärische Großmacht werden. In der Europäisierung des Beschaffungswesens sehen Rüstungsindustrielle in Deutschland Chancen, künftig noch bessere Geschäfte zu machen. Dazu wird ein "Rüstungswettlauf unter Freunden" mit den USA geführt. Im Ergebnis entstehen in Europa Monopolstrukturen in der Rüstungsindustrie, die Waffen und Ausrüstung immer teurer machen.

Um die aufgebauten "Rüstungsdinos" ausreichend zu "füttern", reichen die nationalen Beschaffungshaushalte für militärisches Gerät nicht mehr aus. Die Industrie drängt auf verstärkten Export und auf die Privatisierung von militärischen Dienstleistungen. Außerdem werden neue Märkte durch die Militarisierung der inneren Sicherheit erschlossen.

Wie entwickelt sich das Verhältnis Staat-Rüstungsindustrie in Zeiten weltweiter Bundeswehreinsätze? Welche Auswirkungen hat die globale Krise auf Rüstungsbeschaffung und -industrie? Bestehen Chancen auf eine Friedensdividende oder wird der Staat zur leichten Beute der Rüstungsriesen?